Unser Vor-Ort-Service ermöglicht es uns, schnell bei Ihnen zu sein und den Schaden direkt zu begutachten. Je nach Kapazität sind wir auch im Notfall rund um die Uhr für Sie erreichbar.
+49 (0)170 89 45 858
In der Regel erstellen wir Ihr Gutachten innerhalb von 2 bis 3 Werktagen nach der Fahrzeugbesichtigung. In dringenden Fällen bieten wir auch eine beschleunigte Abwicklung an.
Für ein Wertgutachten benötigen wir den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1), das Serviceheft sowie Informationen zu eventuellen Sonderausstattungen oder Umbauten.
Nein, bei der Fahrzeugbewertung wird Ihr Fahrzeug nur äußerlich und technisch untersucht. Es werden keine Eingriffe vorgenommen, die das Fahrzeug beschädigen könnten.
Ja, wir bieten Gutachten für Leasingfahrzeuge an, um den Zustand vor der Rückgabe zu dokumentieren und eventuelle Kosten zu vermeiden.
Ja, wir sind auf die Bewertung von Oldtimern spezialisiert und berücksichtigen dabei alle besonderen Faktoren wie Seltenheit, Zustand und Marktwert.
Ja, Sie dürfen sich einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl nehmen, und das ist auch sehr zu empfehlen. Versicherungen versuchen oft, die im KFZ-Gutachten festgelegten Kosten zu reduzieren. Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten. Wichtig ist, dass Ihr Anwalt auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, um alle Ansprüche geltend zu machen – auch solche, die nicht im Gutachten aufgeführt sind, wie z.B. Schmerzensgeld oder Verdienstausfall. Gerne empfehlen wir Ihnen einen qualifizierten Anwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe.
Ein Fahrzeug wird als Unfallfahrzeug eingestuft, wenn es einen Schaden erlitten hat, der über einen Bagatellschaden hinausgeht. Ein kleiner Kratzer durch einen Einkaufswagen fällt beispielsweise nicht darunter. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass alle Schäden, die nicht als geringfügige äußere Lackschäden betrachtet werden, beim Verkauf mitgeteilt werden müssen. Da die Grenze zwischen Bagatellschaden und Unfallschaden oft schwer zu ziehen ist, empfehlen wir, einen erfahrenen KFZ-Sachverständigen hinzuzuziehen.
Die Merkantile Wertminderung ist der Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall, auch wenn es vollständig repariert wurde. Sie beschreibt die Differenz zwischen dem Wert des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall, da es durch den Unfallschaden am Markt weniger wert ist. Es gibt keine festgelegte Formel zur Berechnung, jede Minderung wird individuell anhand des Fahrzeugtyps und des Schadens berechnet. Dieser Betrag steht Ihnen als Geschädigtem zu.
Die Technische Wertminderung tritt ein, wenn ein Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt wurde und nicht vollständig ohne sichtbare oder spürbare Mängel repariert werden kann. Das betrifft oft die Betriebssicherheit, die Lebensdauer oder den optischen Zustand des Fahrzeugs. Dank moderner Reparaturmethoden tritt eine technische Wertminderung heute allerdings seltener auf.
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht mehr fahrbereit ist und Sie kein Mietfahrzeug in Anspruch nehmen, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Diese wird für die Dauer der Reparatur oder bei einem Totalschaden für den Zeitraum der Wiederbeschaffung gezahlt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Nutzungsausfallklasse Ihres Fahrzeugs, die wir in Ihrem Gutachten festhalten. So bleiben Sie auch ohne Mietwagen mobil und erhalten einen finanziellen Ausgleich.
Kirchhellener Str. 22, 46145 Oberhausen